Allgemeine Geschäftsbedingungen der Street Workout Place GmbH

1.       Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Street Workout Place in Regensdorf.

2.       Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

Das Mitglied akzeptiert, dass zur Gewährleistung der Sicherheit der Eingangsbereich sowie die Trainingsfläche videoüberwacht sind. Diese Daten werden eine Woche nach Aufnahme gelöscht, sofern diese nicht für die Aufklärung von Straftaten erforderlich sind. Die ein­schlägigen Bestimmungen werden eingehalten.

Street Workout Place erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

3.       Angebot

Street Workout Place bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart. Alle übrigen im Street Workout Place angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Zudem besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Instruktor oder eine bestimmte Instruktorin.

4.       Chipkarte

Eintritts- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chipkarte elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich! Nach Ablauf eines Monats ab Vertragsauflösung werden diese automatisch gelöscht.

Für die Chipkarte ist eine einmalige Gebühr von 30 CHF zu entrichten. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet die Person, auf deren Namen die Chipkarte lautet.

5.       AGB, Hausordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Hausordnung sowie die Fair-Play-Regeln einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben den Entzug der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.

6.       Zahlung

Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.

Bei einem Rückstand des Mitgliederbeitrages auf das vereinbarte Zahlungsziel wird ein Verzugszins von 5 % p.a. fällig. Erfolgt die Begleichung des Mitgliederbeitrages in Ratenzahlungen, wird im Falle des Verzuges von zwei Raten sofort der ganze Restbetrag fällig. Ab der 2. Mahnung werden dem Mitglied je 20 CHF in Rechnung gestellt.

7.       Haftung

Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Street Workout Place erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung des Street Workout Place oder seines Personals ausgeschlossen. Street Workout Place haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chipkarten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

8.       Betriebszeiten

Street Workout Place hat während 365 Tagen 24 Stunden geöffnet und ist während den Betriebszeiten betreut. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

9.       Betriebseinstellung

Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Anlagen bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

10.   Nutzung und Hinterlegung (Time Stop)

Nichtbenutzung der Einrichtungen des Street Workout Place oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

Die Mitgliedschaft kann ausschliesslich bei einer Abo-Laufzeit von 6 bzw. 12 Monaten wie folgt unterbrochen werden (Time Stop):

Abo mit 6 Mt. Laufzeit                   Für max. 21 Tage / Jahr         Min. 7 Tage / Time Stop

Abo mit 12 Mt. Laufzeit                 Für max. 42 Tage / Jahr         Min. 14 Tage / Time Stop

Der Time Stop muss vor Abwesenheit bekannt gegeben werden. Ein rückwirkender Time Stop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Time Stop wird bei beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien,  Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer des Time Stop. Der administrative Aufwand beträgt pro Time Stop 20 CHF und muss im Voraus bezahlt werden.

11.   Zuwiderhandlungen

Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Street Workout Place ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstossen sollte. Street Workout Place behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Mitglieder die Nicht-Mitglieder zum Eintritt in den Mitgliederbereich (nach Drehsperre, d.h. Umkleide und Trainingsfläche) verhelfen, übernehmen die vollen Kosten einer Jahres-Mitgliedschaft von 890 CHF. Die Eingangsvideoaufzeichnung gilt als Beweis und ist für diesen Missbrauch ausreichend und rechtskräftig. Dieser Missbrauch hat den sofortigen Verlust der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages zur Folge.

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung und Fair-Play-Regeln oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Chipkarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

12.   Vertragsdauer

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.

Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach einem Jahr aus. Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf der Chipkarte wird während eines Monats ab Vertragsende zurückerstattet. Nach Ablauf eines Monats verfällt das Guthaben.

Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon des Street Workout Place (>30 Kilometer) sowie ausschliesslich bei Jahresabos, gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages*, danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben.

– Im 1. Monat: Rückerstattung = 50 % des Vertragspreises*

– Im 2. Monat: Rückerstattung = 40 % des Vertragspreises*

– Im 3. Monat: Rückerstattung = 30 % des Vertragspreises*

– Im 4. Monat: Rückerstattung = 25 % des Vertragspreises*

– Im 5. Monat: Rückerstattung = 15 % des Vertragspreises*

– Im 6. Monat: Rückerstattung = 10 % des Vertragspreises*

– Ab 7. Monat: keine Rückerstattung

* ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich 30 CHF für den administrativen Aufwand

13.   Änderungen AGB und Hausordnung

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Regensdorf.

14.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Regensdorf.